Defektes Produkt

Da wir ausschließlich hochwertige Markenartikel vertreiben, kommen Sachmängel so gut wie nie vor. Falls doch mal ein Sachmangel innerhalb der Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung auftreten sollte (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB), reparieren oder ersetzen wir Ihnen gerne den Fitness- und Sportartikel. Voraussetzungen dafür sind neben Einhaltung des Gewährleistungszeitraums, der Kaufbeleg und sachgemäße Behandlung der Ware (Ausschluss von Missbrauch und Fehlbehandlung durch Prüfungsprozess) sowie Fehlerbeschreibung.

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